Wir behandeln alle Patienten, die unserer professionellen Hilfe bedürfen. Privat Versicherte, gesetzlich Versicherte, Selbstzahler und – in speziellen Fällen – auch Patienten mit besonderen Vergütungsmodalitäten beispielsweise über Charity-Organisationen. Für gesetzlich Versicherte gilt dabei der Grundsatz des Gesetzgebers: „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig“ (WANZ).
Darüber hinausgehende sinnvolle Therapieoptionen sind als sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGel) leistbar, worüber wir Sie gern informieren. Die Kosten tragen Sie als Patient. Im Fachgebiet der Orthopädie betrifft das vor allem schmerztherapeutische Leistungen und Injektionsbehandlungen der großen Gelenke zur Verzögerung des Gelenkverschleißes.